Legal-Tech · Transportrecht
Transport Liability
Haftungsprüfung und Fristenmanagement für grenzüberschreitende Transportschäden: CMR, HGB, CIM in einem Tool statt Regime-Ermittlung per Handrecherche in drei Rechtsdatenbanken.
Transport Liability ist ein Werkzeug für Fachanwälte, Logistikunternehmen und Transportversicherer. Es ermittelt bei grenzüberschreitenden Transportschäden das geltende Haftungsregime (CMR, HGB, CIM), rechnet Haftungslimits tagesaktuell aus und überwacht Verjährungs- und Rügefristen.
Welches Recht gilt eigentlich für diesen einen Transportschaden?
Grenzüberschreitender Gütertransport unterliegt je nach Streckenabschnitt und Transportmittel unterschiedlichen Haftungsregimen: CMR für die Straße, HGB für nationale Fälle, CIM für die Schiene, dazu multimodale Sonderfälle. Für Fachanwälte im Transportrecht kann allein die Regime-Ermittlung 2 bis 4 Stunden Recherche pro Fall kosten. Kommt eine Regresskette aus Hauptfrachtführer, Unterfrachtführer und Lagerhalter dazu, sind es schnell 5 bis 10 Stunden. Dazu kommt die Berechnung von Haftungslimits nach Sonderziehungsrechten des IWF (8,33 SDR/kg nach CMR, 26 SDR/kg nach dem Montrealer Übereinkommen, seit der ICAO-Anpassung zum 28.12.2024), die tagesaktuell umgerechnet werden müssen. Ein Rechenfehler hier wird schnell zum Berufshaftpflichtfall.
Transport Liability bündelt genau diese Spezialmaterie in einem Tool: Haftungsprüfung mit automatischer Regime-Ermittlung, tagesaktuelle SDR-Berechnung, Fristenüberwachung für die kurzen und oft unterschiedlich beginnenden Verjährungsfristen sowie Unterstützung bei der Nachverfolgung mehrstufiger Regressketten.
Zur Orientierung, wie unterschiedlich der Fristbeginn sein kann: Nach Art. 32 CMR verjähren Ansprüche in einem Jahr, bei Vorsatz oder gleichgestelltem Verschulden in drei Jahren. Die Jahresfrist beginnt bei Teilverlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung mit der Ablieferung, bei Totalverlust erst am 30. Tag nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist (ohne Vereinbarung am 60. Tag nach Übernahme des Guts), in sonstigen Fällen drei Monate nach Abschluss des Frachtvertrags. Für Beförderungen nach dem deutschen Frachtrecht gilt § 439 HGB mit eigenem Fristbeginn: ein Jahr, bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden drei Jahre, jeweils ab Ablieferung bzw. dem Tag, an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen. Stand der Angaben: 15.10.2026. Die Fristen und Limits im Einzelfall prüft die zuständige Juristin oder der Anwalt; das Tool unterstützt dabei, ersetzt die rechtliche Prüfung aber nicht.
Zielgruppe sind primär Fachanwälte für Transportrecht, außerdem Logistikunternehmen bei der eigenen Schadensregulierung und Transportversicherer bei Deckungsprüfung und Regressentscheidungen.
Kernfunktionen
- Automatische Regime-Ermittlung (CMR / HGB / CIM / multimodal) je nach Streckenabschnitt
- SDR-Berechnung nach aktuellem IWF-Kurs, mit Haftungslimits je Regime
- Fristenmanagement für Verjährung und Rügefristen, inklusive korrektem Fristbeginn
- Regresskettenanalyse über mehrere Haftungsstufen
- Dokumentengenerierung für Schadensmeldungen und Fristenübersichten
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